Am 1.01.2016 ist die Übergangsfrist für die gesetzliche Umsetzung der Neueinstufung von Formaldehyd als krebserzeugend abgelaufen.
Seit über 100 Jahren ist es im medizinischen Bereich in der Anwendung. Ob als
- Wirkstoff in Desinfektionsmitteln
- Sterilisationsgas
- Begasung für Raumdesinfektion
oder, wie speziell für den Operationsbereich relevant als
- Konservierungsmittel für biologische Proben (als Formalin)
findet Formaldehyd vielfältige Einsatzgebiete.
Was kommt auf die Einrichtungen zu
durch die Neubewertung von Formaldehyd zu?
Die Neubewertung erfordert eine erneute Gefährdungsbeurteilung anhand der geltenden Richtlinien. Ausschlaggebend für den sicheren Umgang ist die Einhaltung der festgelegten Schwellenwerte.