Fachpflege für den Operationsdienst:
Funktionspflege wird in Deutschland von entsprechend weitergebildeten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger durchgeführt. Um die vielfältigen Aufgaben im Operationsbereich fachgerecht und kompetent zu erfüllen ist die Weiterbildung für den Operationsdienst durch landesrechtlich Weiterbildungsordnungen geregelt. Die Fachweiterbildung umfasst einen berufsbegleitenden, theoretischen Teil und einen praktischen Teil in entsprechenden operativen Fachgebieten. Inhaltlich vermittelt die Fachweiterbildung für den Operationsdienst fachliche, soziale und methodische Kompetenzen für die pflegerische Versorgung und Begleitung von Menschen in Funktionsbereichen. Grundlage für die Weiterbildung sind allgemein anerkannte pflegewissenschaftliche und medizinische Erkenntnisse. Die speziellen Anforderungen im Funktionsdienst verlangen Selbstständigkeit, Organisationsfähigkeit, Gewissenhaftigkeit und soziale Kompetenzen um die Kernaufgaben, die Pflege der Patienten im Funktionsbereich,auszuführen.
Operationstechnischer Assistent (OTA) / Anästhesietechnischer Assistent (ATA)
Die grundständigen Ausbildungen für den OP- und Anästhesiebereich entstanden auf Initiative und durch die Förderung durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Die Ausbildungen zum Operationstechnischen und zum Anästhesietechnischen Assistenten setzt im Gegensatz zur Fachweiterbildung für den Operationsdienst keine Ausbildung voraus. Den Schülern dieser Ausbildungsrichtungen werden fachliche, personelle, soziale und methodische Kompetenzen vermittelt um verantwortliche Tätigkeiten in operativen Bereichen, in den Notaufnahmen, der Endoskopie, der ZSVA oder anderen diagnostischen und therapeutischen Funktionsbereichen zu übernehmen. Da den Ausbildungsgängen bis jetzt die staatliche Anerkennung fehlt gibt die Empfehlung der DKG zur „Weiterbildung von Gesundheits- und Krankenpflegekräften für das pflegerische Fachgebiet OP-Pflege“ den Ausbildungsrahmen vor OTA´s und ATA´s vor.
Die Ausbildung in der Vollzeitform erstreckt sich über 3 Jahre mit einem theoretischen Anteil von mindestens 1600 h und einem praktischen Ausbildungsteil mit mindestens 3000 h.
Die Fähigkeit operative Eingriffe in den verschiedenen operativen und diagnostischen Fachgebieten indikationsgerecht, geplant und strukturiert vorzubereiten, zu instrumentieren und nachzubereiten ist der Ausbildungsmittelpunkt in der OTA-Ausbildung.
Für die ATA´s sind die Vermittlung der Befähigung zur adäquaten Umsetzung und Durchführung der medikamentösen Schmerztherapie und der selbstständigen Oragnisation der Arbeitsprozesse in der Anästhesie die zentralen Lerninhalte der Ausbildung.
Das Berufsbild des Operationstechnischen Assistenten ist in vielen operativen Zentren zu einem etablierten Fachberuf herangewachsen.
Chirurgietechnischer Assistent (CTA)
Die fachweitergebildete OP-Pflege und die OTA´s sind auf nichtärztliche, assistierende Tätigkeiten ausgerichtet. Der Chirurgietechnische Assistent spezialisiert weitestgehend auf ärztliche prä-, intra-und postoperative Assistenzaufgaben. Konkret handelt es sich dabei um Aufgaben wie die Lagerung des Patienten zur Operation, das Fadenführen, das Halten von Retraktoren oder der Wundverschluss. Für die CTA-Qualifizierung besteht einmal die Möglichkeit einer Grundständigen CTA-Ausbildung, ohne vorhergehende Berufsausbildung, zu absolvieren. Eine weitere Möglichkeit ist, die CTA-Qualifikation nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder nach einem Studium in einer Weiterbildung zu erlangen. Zur Zeit ist der Chirurgietechnische Assistent in Deutschland noch nicht so weit verbreitet wie der Operationstechnische Assistent.
Die Ausbildung für nichtärztliche Assistenzberufe im OP-Saal
factsheed 2 – Berufsgruppen im OP – Ausbildungswege im Überblick