Reform der Pflegeausbildung


Am 27.11.2015 wurde im Bundesgesundheitsministerium der Entwurf zur Reform der Pflegeausbildung in Form eines Pflegeberufsgesetzes vorgestellt.

Ziel dieser Reform ist:

  • eine zukunftsfähige Pflegeausbildung
  • Steigerung der Qualität der Pflege
  • Erhöhung der Attraktivistät des Pflegeberufes

Der Referentenentwurf beinhaltet eine neue, generalistische Pflegeausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss, eine einheitliche Finanzierung und die erstmalige Einführung eines Pflegestudiums als Ergänzung zur Berufsausbildung. Es soll ein neuer Beruf entstehen, der die drei bisherigen Pflegeberufe Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege ablöst.

Start der Pflegeausbildung ab 2018

Zum 01.01.2018 soll der erste Ausbildungsjahrgang für die “Pflegefachfrau / Pflegefachmann” starten.
Pflegeschulen und Ausbildungsbetriebe haben nach der Verabschiedung des Gesetzes die Aufgabe, diese Reform in einem der größten Ausbildungsbereiche erfofgreich zu gestalten.

Presseinfopapier Pflegeberufsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums
Pflegefachkraft

                                        Quelle: Bundesmisnisterium für Gesundheit

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